Connecting People and Technologies for the Next Level

Faire Bedin­gungen

Unseren Mitarbeitenden sichern wir ein vertraglich vereinbartes Monatsgehalt als Basis zu. Die Eingruppierung erfolgt in Hinblick auf die berufliche Tätigkeit beziehungsweise den Verantwortungsbereich, den der Mitarbeitende übernimmt. So schaffen wir eine faire, marktgerechte Entlohnung.

Dein Arbeits­platz

Unsere breite Präsenz in ganz Deutschland bedeutet für dich Flexibilität, angepasst an deine Bedürfnisse, ob du nun vor Ort bei unseren Kunden arbeitest, in einer Niederlassung, im Headquarter oder in einem unserer Technischen Büros. Darüber hinaus sind Reisezeiten und -kosten bei uns klar geregelt.

Dein Feed­back ist uns wichtig

Es gehört zu unseren Grundsätzen, unsere Mitarbeitenden gezielt in die weitere Entwicklung unseres Unternehmens mit einzubeziehen. Um uns stetig zu verbessern, holen wir regelmäßiges Feedback über persönliche Gespräche sowie Befragungen von Bewerbenden und Mitarbeitenden ein. 

Perspek­tiven für die Zukunft

Unsere Mitarbeitenden sind unser höchstes Gut, deshalb investieren wir in sie. Mit der FERCHAU Academy, unserem hauseigenen Weiterbildungsinstitut, bieten wir dir verschiedene Formate von Seminaren bis hin zu E-Learnings zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung.

Du kannst auf uns zählen

Auf das Einkommen bei FERCHAU kannst du bauen. Wir zahlen dir ein regelmäßiges Gehalt, selbstverständlich auch bei Urlaub, Krankheit und in projektfreien Zeiten. Das ist unser Leistungsversprechen als Arbeitgeber an dich. Darüber hinaus sind über 96 Prozent unserer Mitarbeitenden bei uns unbefristet angestellt.

Bran­chen­zu­schläge

Je nachdem, in welcher Vertragsart und Branche du bei uns arbeitest, kannst du ergänzend zu deinem Monatsgehalt noch von Branchenzuschlägen profitieren. Ob und in welcher Höhe es Branchenzuschläge gibt, erläutert dir dein Ansprechpartner oder deine Ansprechpartnerin während des Bewerbungsprozesses.

Unser Leistungsversprechen als Arbeitgeber

Alle Bene­fits auf einen Blick

Bei FERCHAU steht der Mensch im Mittelpunkt. Darum profitierst du als Mitarbeitender von zahlreichen Zusatzleistungen, die über die marktüblichen Standards hinausgehen:

Regelmäßig, fair, marktgerecht

Gehalt und Tarif­ver­trag bei FERCHAU

Die Basis der Vergütung unserer Mitarbeitenden in Deutschland ist der Tarifvertrag des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister e. V. (BAP), den wir um eigene, nicht branchenübliche monetäre und soziale Zusatzleistungen ergänzen. Der Tarifvertrag gilt für alle technischen Mitarbeitenden der FERCHAU GmbH, die in der Arbeitnehmerüberlassung oder im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen tätig sind. Für unsere Mitarbeitenden im Headquarter oder aus den Bereichen Backoffice, Recruiting und Vertrieb, die in einer unserer Niederlassungen tätig sind, gelten hingegen individuelle Gehaltsbänder, ebenfalls mit attraktiven Zusatzbenefits. Der Tarifvertrag gilt nicht, wenn es sich bei der ausgeschriebenen Position um eine Festanstellung bei unserem Kunden handelt.

Vergütungsstruktur und Tarif

Häufige Fragen

Da Transparenz für uns essenziell ist, beantworten wir dir gerne die häufigsten Fragen zu unserem Tarifvertrag und den Gehältern bei FERCHAU. Solltest du darüber hinaus noch Fragen haben, wende dich gerne direkt an die Kolleg:innen deiner (Wunsch-)Niederlassung.

Von welchen Faktoren hängt das Gehalt ab?

Die Grundlage für das Gehalt bilden der BAP-Tarifvertrag sowie die darin verankerten Eingruppierungskriterien. Zusätzlich sind Branchenzuschläge möglich.

Warum wendet FERCHAU den BAP-Tarifvertrag an?

Ausschlaggebend für die Wahl des BAP-Tarifvertrags sind die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahr 2017 und die damit verbundene Anwendung des Equal-Pay-Grundsatzes. Der Tarifvertrag kann die Anforderungen unserer Kunden, wie die Anwendung des Branchenzuschlagsmodells, im Vergleich zu anderen Tarifverträgen ganzheitlich abdecken. Er erfüllt die Mindeststandards der Branchen, in denen wir tätig sind.

Welche Equal-Pay-Regelungen gibt es bei der FERCHAU?

Mit dem BAP-Tarifvertrag bieten wir sowohl Equal Pay nach neun Monaten als auch Equal Pay nach 15 Monaten an. Welche Equal-Pay-Regelung greift, ist abhängig vom Projekteinsatz.

Wie ist das Thema Gehalt für Mitarbeitende in den Niederlassungen in Deutschland geregelt?

Für die Gehälter und Konditionen der Mitarbeitenden in unseren Niederlassungen (Backoffice, Recruiting, Vertrieb) gibt es interne Rahmenbedingungen und Gehaltsbandbreiten. Im Rahmen deines Bewerbungsprozesses besprechen wir mit dir deine Gehaltsvorstellung.

Wie ist das Gehalt bei FERCHAU außerhalb von Deutschland geregelt?

Unser Tarifvertrag und die damit verbundenen Zusatzleistungen sind an die Gesetzeslage in Deutschland gebunden. Daher gelten in Österreich, Frankreich, Polen und Spanien andere Bestimmungen. Für alle Positionen in Österreich ist eine Mindestangabe des Jahresbruttogehalts in der jeweiligen Stellenanzeige hinterlegt. Für weitere Informationen zur Vergütung in den jeweiligen Ländern kontaktiere am besten die Kolleg:innen vor Ort.

Niederlassungen weltweit

Du wählst den Vertrag, der zu dir passt

Unsere Vertragsarten

Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, Dienstvertrag, Personalvermittlung oder eine Festanstellung in einer Niederlassung oder im Headquarter? Erfahre mehr über unsere vielfältigen Karrierewege!

Vertragsarten

Wir verbinden Menschen und Technologien

Deine Perspek­tive

Die Rahmenbedingungen sagen dir zu? Dann ist es jetzt an der Zeit, sich über unsere aktuellen Jobangebote zu informieren. Starte mit uns auf dein nächstes Karrierelevel.

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